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Schwerpunktthema: Wie wir lernen  Kinder in Bedarfsgemeinschaften

Kurzfassung

Zu Bedarfsgemeinschaften zählen die engsten Familienmitglieder in einem Haushalt, für die das Arbeitslosengeld II gemeinsam berechnet wird, siehe auch Indikator Arbeitslosenquote. Dazu gehören auch Kinder. In Deutschland lebten im Jahr 2021 rund 1,4 Millionen Kinder unter 15 Jahren in Bedarfsgemeinschaften. Das entspricht in dieser Altersklasse einem Anteil von 11,7 Prozent.

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Inhalte und Bearbeitung
Datenbasis:Laufende Raumbeobachtung des BBSR; Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) der Bundesagentur für Arbeit
Geometrische Grundlage:VG250 (Kreise), 31.12.2021 © GeoBasis-DE/BKG
Bearbeitung:N. Blätgen (BBSR)
Open Data:Download im .xlsx-Format (Alle Daten & Indikatoren)
Weitere Downloads finden Sie in unserem Download-Bereich
Name des Tabellenblatts: Deutschlandatlas_KRS1221
Indikatorname: kinder_bg

Langfassung

Zu einer Bedarfsgemeinschaft zählen nach Definition der Bundesagentur für Arbeit „in der Regel die engsten Familienmitglieder in einem Haushalt“. Für sie wird das Arbeitslosengeld II gemeinsam berechnet, siehe auch Indikator Arbeitslosenquote. Kinder zählen dazu, „wenn sie ihren Bedarf nicht durch ein eigenes Einkommen (zum Beispiel Kindergeld, Unterhalt, Kinderzuschlag) oder Vermögen decken können“.

In etwa einem Drittel aller 3 Millionen Bedarfsgemeinschaften in Deutschland im Jahr 2021 lebten Kinder unter 15 Jahren, das entspricht einer absoluten Zahl von rund 1,4 Millionen Kindern. Anders ausgedrückt, waren 11,7 Prozent aller Kinder unter 15 Jahren abhängig von Sozialleistungen. Bei mehr als der Hälfte der Bedarfsgemeinschaften mit Kindern war ein Elternteil alleinerziehend.

Bei der räumlichen Verteilung der Anteile von Kindern in Bedarfsgemeinschaften ist ein deutliches Nord-Süd-Gefälle erkennbar. Vor allem Bayern sticht mit geringen Anteilen von vielfach unter 5 Prozent heraus. Städtisch geprägte Kreise weisen im Durchschnitt insgesamt höhere Anteile auf als ländlich geprägte Kreise. Dabei sind vor allem in den westdeutschen kreisfreien Städten die Quoten sehr hoch. Kreisfreie Städte, in denen mehr als jedes vierte Kind von Leistungen nach SGB II abhängig ist, liegen überwiegend in den westdeutschen Bundesländern. Daneben haben aber auch viele ländlich geprägte und strukturschwache Regionen einen hohen Anteil an Kindern, die in Bedarfsgemeinschaften leben. Beispiele sind weite Teile von Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Hessen und Niedersachsen sowie das Saarland.

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Geometrische Grundlage:VG250 (Kreise), 31.12.2021 © GeoBasis-DE/BKG
Bearbeitung:N. Blätgen (BBSR)
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Indikatorname: kinder_bg
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