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Schwerpunktthema: Wie wir lernen  12 Prozent der Kinder unter 15 Jahren leben in Bedarfsgemeinschaften

Bedarfsgemeinschaften sind Haushalte, in denen Arbeitslosengeld II (Bürgergeld) bezogen wird. Die Karte zeigt die Daten für Kreise und kreisfreie Städte.

Kurzfassung

Zu Bedarfsgemeinschaften zählen die engsten Familienmitglieder in einem Haushalt, die Arbeitslosengeld II (Bürgergeld) erhalten. Es wird für sie gemeinsam berechnet. Dies geht in den meisten Fällen mit längerfristiger Arbeitslosigkeit oder sehr geringen Haushaltseinkommen einher. Auch Kinder zählen zur Bedarfsgemeinschaft. 2021 lebten in Deutschland rund 1,4 Millionen Kinder unter 15 Jahren in diesen Gemeinschaften. Das sind 11,7 Prozent aller Kinder unter 15 Jahren.

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Inhalte und Bearbeitung
Datenbasis:Laufende Raumbeobachtung des BBSR; Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) der Bundesagentur für Arbeit
Geometrische Grundlage:VG250 (Kreise), 31.12.2021 © GeoBasis-DE/BKG
Bearbeitung:J. Grohmann (BBSR)
Open Data:Download im .xlsx-Format (Alle Daten & Indikatoren)
Weitere Downloads finden Sie in unserem Download-Bereich
Name des Tabellenblatts: Deutschlandatlas_KRS1221
Indikatorname: kinder_bg

Langfassung

Zu einer Bedarfsgemeinschaft gehören in der Regel die engsten Familienmitglieder in einem Haushalt. Für sie wird das Arbeitslosengeld II (heute Bürgergeld) gemeinsam berechnet. Siehe auch die Quote zur Arbeitslosigkeit. Kinder zählen zu diesen Gemeinschaften, wenn ihr Bedarf nicht durch das für sie bestimmte Einkommen gedeckt wird: etwa über Kindergeld, Unterhalt oder den Kinderzuschlag sowie durch Vermögen.

Etwa 12 Prozent aller Kinder unter 15 Jahren abhängig von Sozialleistungen

2021 lebten in etwa einem Drittel aller 3 Millionen bundesweiten Bedarfsgemeinschaften Kinder unter 15 Jahren, das sind rund 1,4 Millionen Kinder. Damit waren 11,7 Prozent aller Kinder unter 15 Jahren abhängig von Sozialleistungen. Bei mehr als der Hälfte dieser Gemeinschaften war ein Elternteil alleinerziehend.

Bayern mit den geringsten Anteilen in Deutschland

Bei der Verteilung in Deutschland ist ein deutliches Nord-Süd-Gefälle erkennbar. Vor allem in Bayern leben wenige Kinder in Bedarfsgemeinschaften: Dort sind es vielfach unter 5 Prozent. Städtisch geprägte Kreise haben im Schnitt insgesamt höhere Werte als ländliche. Vor allem in westdeutschen kreisfreien Städten sind sie manchmal sehr hoch. Kreisfreie Städte, in denen mehr als jedes vierte Kind von Arbeitslosengeld II (Bürgergeld) abhängig ist, liegen überwiegend in Westdeutschland. Auch viele ländlich geprägte sowie strukturschwache Regionen zeigen hohe Anteile an Kindern in Bedarfsgemeinschaften. Beispiele sind:

  • weite Teile von Mecklenburg-Vorpommern,
  • Sachsen-Anhalt,
  • Hessen,
  • Niedersachsen,
  • das Ruhrgebiet und
  • das Saarland.
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Geometrische Grundlage:VG250 (Kreise), 31.12.2021 © GeoBasis-DE/BKG
Bearbeitung:J. Grohmann (BBSR)
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