Schwerpunktthema:
Wie wir arbeiten
Soziale Mindestsicherung: Landbevölkerung seltener auf Unterstützung angewiesen
Die Menschen auf dem Land sind seltener auf soziale Mindestsicherung, zum Beispiel Bürgergeld, angewiesen. Annähernd gleich sind die Werte in Ost- und Westdeutschland.
Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Symbole und Bedeutungen
Karte vergrößern
Karte verkleinern
Kartenlegende einblenden und ausblenden
Zur Startansicht zurückkehren
Zur Vollbildansicht
Inhalte und Bearbeitung
Anmerkung:
Umfasst Empfänger von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach SGB II, Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen nach SGB XII, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII und Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Datenbasis:
Laufende Raumbeobachtung des BBSR; Sozialberichterstattung in der amtlichen Statistik, Regionaldatenbank der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder
Download im .xlsx-Format (Alle Daten & Indikatoren)
Weitere Downloads finden Sie in unserem Download-Bereich
Name des Tabellenblatts: Deutschlandatlas_KRS1221
Indikatorname: sozsich
Langfassung
Etwa 6,6 Millionen Menschen in Deutschland bekommen Leistungen der sozialen Mindestsicherung. Das sind 7,9 Prozent der Bevölkerung. Die größte Gruppe darunter sind Menschen, die Arbeitslosengeld II (ab 2023 Bürgergeld) bekommen.
Geringer Anteil in ländlichen Regionen Bayern und Baden-Württemberg haben dabei die geringste Quote (4,2 beziehungsweise 5,0 Prozent). Nordrhein-Westfalen ist das Flächenland, in dem die meisten Menschen soziale Mindestsicherung bekommen (10,5 Prozent). An der Spitze finden sich jedoch die Stadtstaaten Hamburg, Berlin und Bremen (12,7 bis 17,0 Prozent). Einige Städte im Ruhrgebiet kommen auf mehr als 16 Prozent. Generell ist der Anteil in kreisfreien Städten höher. Er liegt im Durchschnitt bei 11,9 Prozent. Landkreise kommen hingegen auf durchschnittlich 6,0 Prozent.
Keine Unterschiede zwischen Ost und West Große Unterschiede zwischen Ost und West sind hingegen nicht erkennbar: Die westdeutschen Bundesländer haben einen Anteil von 7,7 Prozent, während die ostdeutschen Länder (ohne Berlin) auf 7,3 Prozent kommen.
Die einzelnen Leistungen der sozialen Mindestsicherung wiesen im Jahr 2021 die nachfolgende Anzahl an Beziehenden auf:
Arbeitslosengeld II: 3,6 Millionen
Sozialgeld: 1,4 Millionen
Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen: 110.000
Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz: 378.000
Symbole und Bedeutungen
Karte vergrößern
Karte verkleinern
Kartenlegende einblenden und ausblenden
Zur Startansicht zurückkehren
Zur Vollbildansicht
Inhalte und Bearbeitung
Anmerkung:
Umfasst Empfänger von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach SGB II, Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen nach SGB XII, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII und Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Datenbasis:
Laufende Raumbeobachtung des BBSR; Sozialberichterstattung in der amtlichen Statistik, Regionaldatenbank der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder
Download im .xlsx-Format (Alle Daten & Indikatoren)
Weitere Downloads finden Sie in unserem Download-Bereich
Name des Tabellenblatts: Deutschlandatlas_KRS1221
Indikatorname: sozsich